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Bürgerzugang

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 wurde der Bürgerzugang gemäß Artikel 5 eingeführt.

Die gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem obgenannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können. (Art. 5, Abs. 1, GVD Nr. 33/2013)

Zugangsvoraussetzungen:

Der Bürgerzugang ist ein Recht, welches jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden kann. Die Anfragen können jederzeit per Mail geschickt werden.

Zuständigkeiten für den Bürgerzugang:

Stifung Bozner Schlösser

Präsidentin Frau Dr. Notburga Volgger

Kaiser-Franz-Josef-Weg 1

39054 Ritten

T (+39) 0471 329808

fondazione.castelli@pec.roncolo.info 

Transparenzbeauftragte der Stiftung Bozner Schlösser

Andrea Kröss

T (+39) 0471 976615

andrea@maretsch.info

fondazione.castelli@pec.roncolo.info

Register der Bürgerzugänge

Register der Bürgerzugänge mit Angabe zu Betreff, Datum der Anfrage sowie das Datum der Entscheidung. 

Im Moment gibt es keine Bürgerzugänge

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