Durch das Gesetzesdekret Nr. 33 vom 14. März 2013 soll die Beziehung zwischen
den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichen Verwaltung verbessert werden.
Im Artikel 9, Absatz 1 legt das Gesetzesdekret fest, dass auf der Startseite
der institutionellen Webseiten ein Bereich namens “Transparente Verwaltung”
eingerichtet werden muss, damit die veröffentlichten Daten für alle zugänglich sind.